Batteriegesetz
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie können stattdessen an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestelle unentgeltlich abgegeben werden. Schützen Sie mit uns unsere Natur vor umweltschädlichen Belastungen.
Über Wentronic bezogene Batterien und Akkus können nach Gebrauch selbstverständlich an uns zurückgeschickt oder abgegeben werden. Die Wentronic GmbH ist als Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes bei der Stiftung EAR mit allen Eigenmarken unter der Nummer 36133961 registriert. Die Altbatterie-Rücknahme wird bei Wentronic von der RLG Systems AG (REBAT) übernommen.
1. Die auf den Batterien, Akkumulatoren oder Knopfzellen abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Abb.1 = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
In folgenden Fällen ist das Zeichen mit der Angabe des Schwermetallgehalts (Pb, Cd oder Hg) unterhalb des in Abb. 1 gezeigten Symbols zu finden.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber
Wenn Sie Onlinehändler sind, weisen Sie Ihre Kunden unbedingt auf o.g. Punkte hin!
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz oder Hersteller/Bevollmächtigte (stiftung-ear.de)